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   VG Mainz, 13.06.2019 - 1 K 787/18.MZ   

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VG Mainz, 13.06.2019 - 1 K 787/18.MZ (https://dejure.org/2019,50865)
VG Mainz, Entscheidung vom 13.06.2019 - 1 K 787/18.MZ (https://dejure.org/2019,50865)
VG Mainz, Entscheidung vom 13. Juni 2019 - 1 K 787/18.MZ (https://dejure.org/2019,50865)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 626 Abs 1 BGB, § 626 Abs 2 BGB, § 2 Abs 2 SGB 9, § 85 SGB 9, § 87 Abs 1 S 1 SGB 9
    Schwerbehinderter; Zustimmung des Integrationsamtes zur außerordentlichen Kündigung; versuchter Prozessbetrug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90

    Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines

    Auszug aus VG Mainz, 13.06.2019 - 1 K 787/18
    Der Zweck des Sonderkündigungsschutzes für Schwerbehinderte erfordert grundsätzlich nicht, dem Integrationsamt die Prüfung eines wichtigen Grundes im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB abzuverlangen, bevor es der außerordentlichen Kündigung seine Zustimmung erteilt (BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1992 - 5 C 39/90 -, juris, Rn. 22; OVG LSA, Urteil vom 22. Juni 2011 - 3 L 246/09 -, juris, Rn. 32).

    Der Schwerbehinderte muss sich deshalb, was die privatrechtliche Wirksamkeit der Kündigung anbelangt, auf die Überprüfung durch die Arbeitsgerichte verweisen lassen und kann vom Integrationsamt grundsätzlich nur verlangen, dass dieses - im Rahmen der durch § 91 SGB IX gezogenen Grenzen - seine spezifischen, in der Behinderung wurzelnden Schutzinteressen gegenüber den vom Arbeitgeber geltend gemachten Kündigungsgründen in die Abwägung einbringt und prüft, ob diesen Schutzinteressen der Vorrang vor den vom Arbeitgeber geltend gemachten Auflösungsgründen zukommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1992 - 5 C 39.90 -, juris, Rn. 23).

    Die außerordentliche Kündigung muss vielmehr den Schwerbehinderten in einer die Schutzzwecke des SGB IX berührenden Weise besonders hart treffen, ihm im Vergleich zu den der Gruppe der Schwerbehinderten im Falle außerordentlicher Kündigung allgemein zugemuteten Belastungen ein Sonderopfer abverlangen (BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1992 - 5 C 39/90 -, juris, Rn. 16).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2011 - 3 L 246/09

    Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen

    Auszug aus VG Mainz, 13.06.2019 - 1 K 787/18
    Der Zweck des Sonderkündigungsschutzes für Schwerbehinderte erfordert grundsätzlich nicht, dem Integrationsamt die Prüfung eines wichtigen Grundes im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB abzuverlangen, bevor es der außerordentlichen Kündigung seine Zustimmung erteilt (BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1992 - 5 C 39/90 -, juris, Rn. 22; OVG LSA, Urteil vom 22. Juni 2011 - 3 L 246/09 -, juris, Rn. 32).

    Lediglich in dem Fall, dass sich aus den vom Arbeitgeber geltend gemachten Gründen offensichtlich kein wichtiger Grund für eine Kündigung herleiten lässt, mag es zulässig sein, dass das Integrationsamt abweichend vom Regelfall die Zustimmung zur Kündigung nach § 91 Abs. 4 SGB IX versagt, obwohl die Kündigung aus einem Grund erfolgen soll, der mit der Behinderung nicht im Zusammenhang steht (vgl. OVG LSA, Urteil vom 22. Juni 2011 - 3 L 246/09 -, juris, Rn. 32; zur ordentlichen Kündigung: HambOVG, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 4 Bf 159/12 -, BeckRS 2015, 41102 m.w.N.).

    Das Integrationsamt hat in einem solchen Fall, in dem kein Zusammenhang zwischen der Behinderung und dem Grund, aus dem die Kündigung erfolgt, besteht, im Regelfall die Zustimmung zu erteilen, sofern nicht ein atypischer Fall vorliegt (OVG LSA, Urteil vom 22. Juni 2011 - 3 L 246/09 -, juris, Rn. 31).

  • OVG Hamburg, 10.12.2014 - 4 Bf 159/12

    Evidenzkontrolle des Integrationsamtes bei Zustimmung zur Kündigung

    Auszug aus VG Mainz, 13.06.2019 - 1 K 787/18
    Lediglich in dem Fall, dass sich aus den vom Arbeitgeber geltend gemachten Gründen offensichtlich kein wichtiger Grund für eine Kündigung herleiten lässt, mag es zulässig sein, dass das Integrationsamt abweichend vom Regelfall die Zustimmung zur Kündigung nach § 91 Abs. 4 SGB IX versagt, obwohl die Kündigung aus einem Grund erfolgen soll, der mit der Behinderung nicht im Zusammenhang steht (vgl. OVG LSA, Urteil vom 22. Juni 2011 - 3 L 246/09 -, juris, Rn. 32; zur ordentlichen Kündigung: HambOVG, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 4 Bf 159/12 -, BeckRS 2015, 41102 m.w.N.).

    Rechtfertigen solche Erwägungen eine Versagung der Zustimmung nicht, so hat die behördliche Zustimmung dem Kündigenden diejenige Rechtsstellung zurückzugeben, die er hätte, wenn es keinen besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte gäbe (HambOVG, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 4 Bf 159/12 -, BeckRS 2015, 41102 m.w.N.).

  • BVerwG, 18.09.1996 - 5 B 109.96

    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten, Prüfkompetenz der

    Auszug aus VG Mainz, 13.06.2019 - 1 K 787/18
    Ist die beabsichtigte Kündigung nach arbeitsrechtlichen Vorschriften offensichtlich unwirksam, das heißt, dass die Unwirksamkeit der Kündigung ohne jeden vernünftigen Zweifel in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht offen zu Tage liegt und sich jedem Kundigen geradezu aufdrängt (BVerwG, Beschluss vom 18. September 1996 - 5 B 109.96 -, juris, Rn. 4), ist der Zustimmungsantrag abzulehnen bzw. eine erteilte Zustimmung vom Gericht aufzuheben.

    Die Entscheidung, ob der Kündigungsgrund im Zusammenhang mit der Behinderung steht, ist auf der Grundlage des vom Arbeitgeber angegebenen Kündigungsgrundes zu treffen (BVerwG, Beschluss vom 18. September 1996 - 5 B 109.96 -, juris, Rn. 3).

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 46/05

    Außerordentliche Kündigung - Schwerbehinderter

    Auszug aus VG Mainz, 13.06.2019 - 1 K 787/18
    Zwar handelt es sich auch bei dem als Begründung für die Kündigung angeführten Vertrauensverlust nach bundesarbeitsgerichtlicher Rechtsprechung grundsätzlich nicht (mehr) um einen solchen Dauertatbestand, wenn das Fehlverhalten insoweit abgeschlossen war und die daraus folgenden Beeinträchtigungen lediglich für die Zukunft fortwirken (vgl. zu § 626 Abs. 2 BGB: BAG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 AZR 46/05 -, NZA 2006, 1211, Rn. 26).
  • BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 16.11

    Anfechtungsklage; Rechtsschutzinteresse; Fiktion; Fiktion eines Verwaltungsakts;

    Auszug aus VG Mainz, 13.06.2019 - 1 K 787/18
    Rechtsgrundlage für die vom Integrationsamt des Beklagten ausgesprochene Zustimmung zu der ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Klägers ist § 85 SGB IX in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung (im Folgenden sind Normen des SGB IX in dieser Fassung zitiert), da grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung (hier: 7. Dezember 2017) maßgeblich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2012 - 5 C 16/11 -, juris, Rn. 14; Beschluss vom 7. März 1991 - 5 B 114/89 -, NZA 1991, 511; OVG NRW, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 12 A 1758/13 -, juris, Rn. 8; Knittel, SGB IX, 11. Auflage 2017, § 85 a.F., Rn. 173).
  • BVerwG, 07.03.1991 - 5 B 114.89

    Maßgeblicher Sachverhalt bei der Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten

    Auszug aus VG Mainz, 13.06.2019 - 1 K 787/18
    Rechtsgrundlage für die vom Integrationsamt des Beklagten ausgesprochene Zustimmung zu der ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Klägers ist § 85 SGB IX in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung (im Folgenden sind Normen des SGB IX in dieser Fassung zitiert), da grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung (hier: 7. Dezember 2017) maßgeblich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2012 - 5 C 16/11 -, juris, Rn. 14; Beschluss vom 7. März 1991 - 5 B 114/89 -, NZA 1991, 511; OVG NRW, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 12 A 1758/13 -, juris, Rn. 8; Knittel, SGB IX, 11. Auflage 2017, § 85 a.F., Rn. 173).
  • BVerwG, 02.02.2006 - 1 C 4.05

    Verfahrensbeendigung durch übereinstimmende Erledigungserklärung;

    Auszug aus VG Mainz, 13.06.2019 - 1 K 787/18
    In der Regel entspricht es billigem Ermessen, demjenigen Beteiligten die Verfahrenskosten aufzuerlegen, der ohne die Erledigung bei nur noch summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage voraussichtlich unterlegen wäre oder der die Erledigung des Rechtsstreits aus eigenem Willensentschluss herbeigeführt hat (BVerwG, Beschluss vom 2. Februar 2006 - 1 C 4/05 -, juris, Rn. 2).
  • VGH Bayern, 28.09.2010 - 12 B 10.1088

    SchwerbehindertenrechtZustimmung zur ordentlichen Kündigung; Nachschieben von

    Auszug aus VG Mainz, 13.06.2019 - 1 K 787/18
    Zielrichtung des Zustimmungsverfahrens ist es nicht, eine zusätzliche, zweite Kontrolle der arbeitsrechtlichen Zulässigkeit der Kündigung zu schaffen (OVG MV, Urteil vom 24. März 2015 - 1 L 19/14 -, juris, Rn. 55; HessVGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 10 A 2619/10.Z -, juris, Rn. 13; BayVGH, Urteil vom 28. September 2010 - 12 B 10.1088 -, juris, Rn. 30).
  • BVerwG, 11.05.2006 - 5 B 24.06

    Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Zustimmungserfordernis

    Auszug aus VG Mainz, 13.06.2019 - 1 K 787/18
    Die §§ 85 ff. SGB IX sollen nach ihrer Regelungskonzeption erkennbar keinen umfassenden Schutz schwerbehinderter Arbeitnehmer vor einer Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses bieten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 2006 - 5 B 24/06 -, juris, Rn. 10).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2015 - 1 L 19/14

    Zustimmung zur betriebsbedingten Kündigung eines schwerbehinderten Menschen -

  • BVerwG, 15.09.2005 - 5 B 48.05

    Keine Zulassung zur Revision - Zuständige Stelle innerhalb einer Gemeinde für den

  • VGH Hessen, 24.01.2012 - 10 A 2619/10

    Zustimmung des Integrationsamtes zur betriebsbedingten Kündigung -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2014 - 12 A 1758/13

    Änderungskündigung trotz vorhandenem Personalbedarf

  • VGH Bayern, 08.09.2011 - 12 C 11.1554

    Schwerbehindertenrecht Prozesskostenhilfe; keine hinreichende Erfolgsaussicht

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